Brutto-Netto-Rechner 2026 — Gehaltsrechner für Deutschland
Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein und sehen Sie sofort, was nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben übrig bleibt — mit Steuerklassen, Beitragsbemessungsgrenzen und Kinderlosenzuschlag.
Ihr Nettogehalt
| Position | Pro Monat | Pro Jahr |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | — | — |
| Solidaritätszuschlag | — | — |
| Kirchensteuer | — | — |
| Krankenversicherung (KV) | — | — |
| Rentenversicherung (RV) | — | — |
| Arbeitslosenversicherung (AV) | — | — |
| Pflegeversicherung (PV) | — | — |
| Gesamtabzüge | — | — |
Schätzung auf Basis eines vereinfachten Gehaltsmodells 2024/2025 — kein Ersatz für die offizielle Gehaltsabrechnung oder Steuerverwaltungsauskunft.
Monatlich: Brutto vs. Abzüge vs. Netto
So funktioniert der Brutto-Netto-Rechner
Geben Sie Ihr Bruttojahresgehalt ein und wählen Sie Ihre Steuerklasse. Der Rechner zieht zunächst die Lohnsteuer ab (vereinfachte Progressionszonen des § 32a EStG zwischen 0 % und 45 %), gegebenenfalls den Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Lohnsteuer oberhalb der Freigrenze sowie die optionale Kirchensteuer von 8 % oder 9 %. Danach werden die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung verrechnet: Krankenversicherung 8,15 %, Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 % und Pflegeversicherung 1,7 % (+0,6 % für Kinderlose ab 23). Die Beitragsbemessungsgrenzen von 5.175 € monatlich (KV/PV) sowie 7.550 € West bzw. 7.150 € Ost (RV/AV) sind bereits berücksichtigt.
Die sieben Abzüge vom Bruttogehalt
Vom Bruttogehalt gehen in Deutschland bis zu sieben Posten ab: die Lohnsteuer als größter Block, der Solidaritätszuschlag (der seit 2021 wegen der Freigrenze nur noch Topverdiener betrifft), die freiwillige Kirchensteuer und vier Sozialversicherungsbeiträge — Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Sozialbeiträge jeweils zur Hälfte; der Arbeitnehmeranteil liegt zusammen bei rund 20 % des Bruttos bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Alles, was danach übrig bleibt, ist Ihr disponibles Nettoeinkommen.
Die Steuerklassen im Überblick
Steuerklasse I gilt für ledige Arbeitnehmer, Klasse II für Alleinerziehende mit leicht reduzierter Lohnsteuer. Bei Ehepaaren wählt der höher verdienende Partner typischerweise Klasse III (deutlich weniger Lohnsteuer) und der andere Klasse V (deutlich mehr); verdienen beide ähnlich viel, ist die Kombination IV/IV meist die richtige Wahl. Wichtig: Die Steuerklasse verändert nur die Verteilung der Lohnsteuer übers Jahr — die endgültige Einkommensteuer wird per Jahresausgleich ermittelt, sodass sich bei III/V-Kombinationen Nachzahlungen ergeben können.
Frequently Asked Questions
Warum weicht der Rechner von meiner Gehaltsabrechnung ab?
Der Rechner nutzt eine vereinfachte Näherung der Einkommensteuerformel: typische Progressionszonen statt der exakten Formel des § 32a EStG, ein pauschaler Werbungskostenabzug von 1.230 € und keine individuellen Freibeträge. Abweichungen von einigen Prozent gegenüber der offiziellen Abrechnung sind daher normal — als Richtwert ist das Ergebnis dennoch gut brauchbar.
Welche Steuerklasse ist für Ehepaare am günstigsten?
Bei stark unterschiedlichem Einkommen senkt die Kombination III/V die laufende Lohnsteuer deutlich: der höher verdienende Partner wählt Klasse III, der andere Klasse V. Verdienen beide ähnlich viel, ist IV/IV meist passend. Die Steuerklassen ändern nur die monatliche Auszahlung, nicht die endgültige Jahressteuer — durch das Ehegattensplitting kann ansonsten eine Nachzahlung oder Erstattung anfallen.
Wann fällt der Solidaritätszuschlag an?
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer und wird nur erhoben, wenn die jährliche Lohnsteuer etwa 18.130 € übersteigt (bei Steuerklasse III ungefähr das Doppelte). Rund 90 % aller Arbeitnehmer zahlen daher keinen Soli mehr; oberhalb der Freigrenze greift zunächst eine Milderungszone, bevor der volle Satz erreicht wird.